Der Deutsche Wetterdienst führt über jede Anwärterin und jeden Anwärter eine Ausbildungsakte. Darin aufzunehmen sind der Ausbildungsplan sowie die Bewertungen der Leistungen in den Leistungsnachweisen und der berufspraktischen Ausbildung.
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Wetterdienst des Bundes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle