Gesetze › OrdenNachwV › Dritter Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen Schlußformel OrdenNachwV Der Bundesminister des Innern Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 24 Inkrafttreten Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Antrag auf Zustellung eines urkundlichen Besitznachweises