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OrdenNachwV
Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
Erster Abschnitt Nachweis der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
- § 1Ausstellung eines urkundlichen Besitznachweises
- § 2Zuständige Behörden
- § 3Antragstellung
- § 4Inhalt des Antrags
- § 5Prüfung des Antrags
- § 6Zweitausfertigung
- § 7Bescheinigung
- § 8Nachweis der Verleihung durch den Antragsteller
- § 9Verwundetenabzeichen des zweiten Weltkrieges
- § 10Ausstellung der Ersatzurkunde
- § 11Versagung der Ersatzurkunde
- § 12Form von Bescheiden
Zweiter Abschnitt Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
- § 13Berechtigungsausweis
- § 14Zuständigkeit
- § 15Verfahren
- § 16Antrag
- § 17Inhalt des Antrags
- § 18Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen durch den Antragsteller
- § 19Ausstellung eines Berechtigungsausweises
- § 20Entscheidungen der nach § 14 zuständigen Behörden
Dritter Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen