Gesetze › PAuswV › Abschnitt 4 Produktion des Personalausweises § 11 PAuswV Muster für den Personalausweis Der Personalausweis ist nach dem in Anlage 1 abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1. Personalausweisverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 10 Eingang der Antragsdaten § 12 Muster für den vorläufigen Personalausweis