Gesetze › PAuswV › Abschnitt 4 Produktion des Personalausweises § 13 PAuswV Schnittstelle des Chips Der Chip des Personalausweises ist mit einer kontaktlosen Schnittstelle ausgestattet und benötigt für die Datenübertragung die Energieversorgung durch Lesegeräte. Personalausweisverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 12a Muster für den Ersatz-Personalausweis § 14 Speicherung von personenbezogenen Daten; Zugriffsschutz