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PfandBG

Pfandbriefgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 25.3.2026 I Nr. 81 · Quelle

Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Erlaubnis und Aufsicht
Abschnitt 2 Allgemeine Vorschriften über die Pfandbriefemission
Abschnitt 3 Besondere Vorschriften über die Deckungswerte
Unterabschnitt 1 Hypothekenpfandbriefe
Unterabschnitt 2 Öffentliche Pfandbriefe
Unterabschnitt 3 Schiffspfandbriefe
Unterabschnitt 4 Flugzeugpfandbriefe
Abschnitt 4 Allgemeine Vorschriften für das Pfandbriefgeschäft
Abschnitt 5 Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank
Abschnitt 6 Rechtsbehelfe und Zuwiderhandlungen
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
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