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§ 1.03 RheinSchPersV

Dienstanweisungen

Zur Erleichterung und Vereinheitlichung der Anwendung dieser Verordnung kann die ZKR Dienstanweisungen für die zuständigen Behörden beschließen. Die zuständigen Behörden sind daran gebunden.

Schiffspersonalverordnung-Rhein · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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