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§ 6.01 RheinSchPersV

Geltungsbereich

Dieser Teil regelt die Patentpflicht für die Schifffahrt auf dem Rhein für die jeweilige Fahrzeugsart und -größe und die zu durchfahrende Strecke sowie die Bedingungen für den Erwerb der Patente.

Schiffspersonalverordnung-Rhein · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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