Gesetze › SchKfmAusbV § 2 SchKfmAusbV Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert drei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zum Schifffahrtskaufmann/zur Schifffahrtskauffrau · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung