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SchwbWO

Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 18.3.2022 I 477 · Quelle

Erster Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
Erster Abschnitt Vorbereitung der Wahl
Zweiter Abschnitt Durchführung der Wahl
Dritter Abschnitt Vereinfachtes Wahlverfahren
Zweiter Teil Wahl der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
Dritter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
Vierter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
Fünfter Teil Schlußvorschriften
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