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SpoFöG
Sportfördergesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1Ziele der Spitzensportförderung des Bundes
- § 2Ziele der Förderung des Sports der Menschen mit geistigen Behinderungen und weiterer Maßnahmen von gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport durch den Bund
Abschnitt 2 Förderung des Sports
- § 3Zuständigkeit; Fördergrundsätze
- § 4Verbandsförderung
- § 5Förderung von Athletinnen und Athleten
- § 6Sportwissenschaftliche Förderung
- § 7Förderung von Einrichtungen des Stützpunktsystems
- § 8Förderung von Baumaßnahmen im Spitzensport
- § 9Förderung von internationalen Sportgroßveranstaltungen
- § 10Zuständigkeit und Förderung im Bereich der internationalen Sportbeziehungen
- § 11Weitere Fördermaßnahmen sowie Förderung des Sports der Menschen mit geistigen Behinderungen
Abschnitt 3 Spitzensport-Agentur
- § 12Errichtung der Spitzensport-Agentur
- § 13Zuständigkeiten und Stiftungszweck der Spitzensport-Agentur
- § 14Übertragung von Förderbereichen und Aufgaben an die Spitzensport-Agentur
- § 15Stiftungsvermögen
- § 16Auflösung der Stiftung
- § 17Satzung
- § 18Organe der Stiftung
- § 19Stiftungsrat
- § 20Aufgaben und Arbeitsweise des Stiftungsrats
- § 21Vorstand
- § 22Aufgaben und Arbeitsweise des Vorstands
- § 23Sportfachbeirat
- § 24Aufgaben und Arbeitsweise des Sportfachbeirats
- § 25Beschäftigte
- § 26Haushalt
- § 27Rechtsaufsicht
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen