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§ 12 StmStbAusbV

Prüfungsbereiche

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  1. 1.

    Gestalten und Herstellen einer Steinmetzarbeit,

  2. 2.

    Ausführen eines Auftrages,

  3. 3.

    Gestalten und Planen von Steinmetzarbeiten,

  4. 4.

    Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten sowie

  5. 5.

    Wirtschafts- und Sozialkunde.

Steinmetz- und Steinbildhauerausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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