Gesetze › StPO › Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug› Zweiter Abschnitt Vorbereitung der öffentlichen Klage § 177 StPO Kosten Die durch das Verfahren über den Antrag veranlaßten Kosten sind in den Fällen der §§ 174 und 176 Abs. 2 dem Antragsteller aufzuerlegen. Strafprozeßordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 176 Sicherheitsleistung durch den Antragsteller § 198