Gesetze › StPO › Zweites Buch Verfahren im ersten Rechtszug› Vierter Abschnitt Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens § 198 StPO (weggefallen) Strafprozeßordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 177 Kosten § 199 Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens