Gesetze › StPO › Drittes Buch Rechtsmittel› Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 297 StPO Einlegung durch den Verteidiger Für den Beschuldigten kann der Verteidiger, jedoch nicht gegen dessen ausdrücklichen Willen, Rechtsmittel einlegen. Strafprozeßordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 296 Rechtsmittelberechtigte § 298 Einlegung durch den gesetzlichen Vertreter