Gesetze › StPO › Sechstes Buch Besondere Arten des Verfahrens› Dritter Abschnitt Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme §§ 440 bis 442 StPO (weggefallen) Strafprozeßordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 439 Der Einziehung gleichstehende Rechtsfolgen § 443 Vermögensbeschlagnahme