Gesetze › StPO › Achtes Buch Schutz und Verwendung von Daten› Vierter Abschnitt Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte; Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten § 499 StPO Löschung elektronischer Aktenkopien Elektronische Aktenkopien sind unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind. Strafprozeßordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 498 Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten § 500 Entsprechende Anwendung