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StV/WasAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft
Erster Teil Gemeinsame Vorschriften
- § 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2Ausbildungsdauer
- § 3Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
Zweiter Teil Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
- § 4Ausbildungsberufsbild
- § 5Ausbildungsrahmenplan
- § 6Ausbildungsplan
- § 7Berichtsheft
- § 8Zwischenprüfung
- § 9Abschlussprüfung
Dritter Teil Vorschriften für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Wasserwirtschaft
- § 10Ausbildungsberufsbild
- § 11Ausbildungsrahmenplan
- § 12Ausbildungsplan
- § 13Berichtsheft
- § 14Zwischenprüfung
- § 15Abschlussprüfung
Vierter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften