Gesetze › StVollzG › Zweiter Abschnitt Vollzug der Freiheitsstrafe› Fünfter Titel Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung § 45 StVollzG Ausfallentschädigung (zukünftig in Kraft) Strafvollzugsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 44 Ausbildungsbeihilfe § 46 Taschengeld