Gesetze › StVollzG › Zweiter Abschnitt Vollzug der Freiheitsstrafe› Sechster Titel Religionsausübung § 55 StVollzG Weltanschauungsgemeinschaften Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 53 und 54 entsprechend. Strafvollzugsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 54 Religiöse Veranstaltungen § 56 Allgemeine Regeln