Gesetze › StVollzG › Zweiter Abschnitt Vollzug der Freiheitsstrafe› Zehnter Titel Besondere Vorschriften für den Frauenstrafvollzug § 78 StVollzG Art, Umfang und Ruhen der Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft Die §§ 60, 61, 62a und 65 gelten für die Leistungen nach den §§ 76 und 77 entsprechend. Strafvollzugsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 77 Arznei-, Verband- und Heilmittel § 79 Geburtsanzeige