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TAMG

Tierarzneimittelgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Tierarzneimittel im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2019/6
Unterabschnitt 1 Freistellung von der Zulassungspflicht von Tierarzneimitteln für bestimmte Heimtiere, Kennzeichnung und Packungsbeilage sowie Widerruf der Freistellung
Unterabschnitt 2 Besondere Anforderungen an die Primärverpackung, die äußere Umhüllung und die Packungsbeilage
Unterabschnitt 3 Durchführungsvorschriften für die Zulassung
Unterabschnitt 4 Ergänzende Vorschriften für klinische Prüfungen und Rückstandsprüfungen
Unterabschnitt 5 Übermittlung von Informationen an die Produktdatenbank
Unterabschnitt 6 Ergänzende Vorschriften für homöopathische Tierarzneimittel
Unterabschnitt 7 Ergänzende Vorschriften für die Herstellungserlaubnis
Unterabschnitt 8 Ergänzende Vorschriften für die Großhandelsvertriebserlaubnis
Unterabschnitt 9 Parallelhandel mit Tierarzneimitteln
Abschnitt 3 Anforderungen an Tierarzneimittel außerhalb des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2019/6 und an veterinärmedizintechnische Produkte
Unterabschnitt 1 Zulassung von Tierarzneimitteln außerhalb des Anwendungsbereiches der Verordnung (EU) 2019/6 und von veterinärmedizintechnischen Produkten; Verbringen
Unterabschnitt 2 Kennzeichnung, Packungsbeilage, Fachinformation
Unterabschnitt 3 Herstellung, Abgabe und Anwendung
Unterabschnitt 4 Vorschriften für inaktivierte immunologische Tierarzneimittel nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/6
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
Unterabschnitt 1 Information der Öffentlichkeit, Verbote
Unterabschnitt 2 Kategorisierung
Unterabschnitt 3 Abgabe, Bezug und Anwendung von Arzneimitteln und veterinärmedizintechnischen Produkten
Unterabschnitt 4 Kennzeichnung, Packungsbeilage, Packungsgrößen und Preise
Unterabschnitt 5 Vorschriften zur Verringerung der Behandlung mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln und zu tierärztlichen Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung
Unterabschnitt 6 Vorschriften zu tierärztlichen Mitteilungen über die Anwendung antimikrobiell wirksamer Arzneimittel nach der Delegierten Verordnung (EU) 2021/578
Unterabschnitt 7 Sicherung und Kontrolle der Qualität
Unterabschnitt 8 Zuständigkeit
Unterabschnitt 9 Überwachung
Unterabschnitt 10 Sondervorschriften für Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei
Unterabschnitt 11 Allgemeine Anzeigepflicht
Unterabschnitt 12 Sonstige Durchführungsbestimmungen
Abschnitt 5 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 6 Übergangsvorschriften
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