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Anlage 1 TierSeuchSchBMV
(zu § 4) *Fe Waren, deren gewerbsmäßiges innergemeinschaftliches Verbringen oder deren gewerbsmäßige Einfuhr vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen sind */
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 1015; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
- 1.
Embryonen, Eizellen und Samen von Einhufern und Klauentieren
- 2.
Milch und Milcherzeugnisse, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind
- 3.
Bruteier
- 4.
Eier und Samen von Fischen
- 5.
Fleisch