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UBGG
Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- § 1Gegenstand und Zweck des Gesetzes
- § 1aBegriffsbestimmungen
- § 2Anforderungen an Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Sitz und Kapital
Zweiter Abschnitt Vorschriften über die Tätigkeit der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Erster Unterabschnitt
- § 3Zulässige Geschäfte
- § 4Anlagegrenzen
- § 5Unzulässige Geschäfte
- § 6Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis
- § 7Anteilstruktur, Mitteilungspflichten
- § 8Jahresabschluß, Lagebericht und Abschlußprüfung
Zweiter Unterabschnitt
Dritter Unterabschnitt
Dritter Abschnitt Verfahren und Aufsicht, Bezeichnungsschutz
- § 14Zuständigkeit
- § 15Anerkennung
- § 15aMitteilung der zuständigen Landesbehörden an die Bundesanstalt
- § 16Voraussetzungen der Anerkennung, Erlöschen
- § 17Widerruf
- § 18Verzicht
- § 19Erneuter Antrag auf Anerkennung
- § 20Schutz der Bezeichnung "Unternehmensbeteiligungsgesellschaft"
- § 21Anzeige-, Vorlage- und Duldungspflichten
- § 21aBefugnisse der Aufsichtsbehörde, Verschwiegenheitspflicht
- § 22Mitteilungen und Bekanntmachungen
Vierter Abschnitt Übergangs-, Bußgeld-, Änderungs- und Schlußvorschriften
Erster Unterabschnitt Übergangs- und Bußgeldvorschriften
- § 23Mitteilungspflichten der Aktionäre und Gesellschafter bei Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
- § 24Gesellschafterdarlehen
- § 25Übergangsvorschriften für am 1. April 1998 anerkannte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
- § 26Übergangsvorschriften
- § 26aÜbergangsvorschrift für den Nachweis nach § 15 Absatz 2 Nummer 4
- § 27Bußgeldvorschriften
Zweiter Unterabschnitt Änderung anderer Gesetze
Dritter Unterabschnitt Berlin-Klausel und Inkrafttreten