Gesetze › UmwG › Fünftes Buch Formwechsel› Zweiter Teil Besondere Vorschriften› Vierter Abschnitt Formwechsel rechtsfähiger Vereine› Dritter Unterabschnitt Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft § 287 UmwG - Umwandlungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 286 Anmeldung des Formwechsels § 288 Wirkungen des Formwechsels