Gesetze › UnbilligkeitsV § 2 UnbilligkeitsV Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld Unbillig ist die Inanspruchnahme, wenn und solange sie zum Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen würde. Unbilligkeitsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Grundsatz § 3 Bevorstehende abschlagsfreie Altersrente