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§ 3 UrhRollV

Alphabetisches Register

Zum Register anonymer und pseudonymer Werke wird je ein alphabetisches Register der eingetragenen Urhebernamen einschließlich der Decknamen sowie der eingetragenen Titel oder sonstigen Bezeichnungen der Werke geführt.

Verordnung über das Register anonymer und pseudonymer Werke · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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