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§ 126 VGG

Beschlussfassung der Schiedsstelle

Die Schiedsstelle fasst ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. § 196 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist anzuwenden.

Verwertungsgesellschaftengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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