AdvoCite

§ 136 VGG

Übergangsvorschrift für Erklärungen der Geschäftsführung und des Aufsichtsgremiums

Erklärungen nach den §§ 21 und 22 sind erstmals für Geschäftsjahre abzugeben, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.

Verwertungsgesellschaftengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved