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§ 1 WahlO Post

Die Vorschriften der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3494) in der jeweiligen Fassung finden für die Wahlen zum Betriebsrat in den Postunternehmen Anwendung, soweit sich aus dieser Verordnung nicht etwas anderes ergibt.

Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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