Die bei den Aktiengesellschaften beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten für die Anwendung der Vorschriften der Wahlordnung als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle