Gesetze › WasSiG › Fünfter Teil Schlußbestimmungen § 37 WasSiG Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Wassersicherstellungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 36 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung Schlußformel