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WeinTechAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Weintechnologen und zur Weintechnologin
- Eingangsformel
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 4Durchführung der Berufsausbildung
- § 5Zwischenprüfung
- § 6Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 7Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage(zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Weintechnologen und zur Weintechnologin