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§ 29 WoBindG

Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung

Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Wohnungsbindungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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