§ 29 WoBindG
Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.
Wohnungsbindungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle