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Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung

Stand: 26. Oktober 2026 · Geändert durch Art. 1 V v. 26.8.2026 I Nr. 256 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Allgemeine Angaben zum Wertpapierinstitut
Abschnitt 3 Aufsichtliche Vorgaben
Unterabschnitt 1 Risikomanagement, Geschäftsorganisation und Handelsbuch
Unterabschnitt 2 Eigenmittel, Eigenmittelzusammensetzung und Liquiditätslage
Unterabschnitt 3 Offenlegung, Anzeigewesen und Ausnahmen für gruppenangehörige Unternehmen
Abschnitt 4 Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von strafbaren Handlungen nach § 33 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierinstitutsgesetzes
Abschnitt 5 Angaben zu bestimmten Risiken
Abschnitt 6 Abschlussorientierte Berichterstattung
Abschnitt 7 Angaben zu Wertpapierinstitutsgruppen und Finanzkonglomeraten
Abschnitt 8 Datenübersicht und Schlussvorschriften
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