Gesetze › ZahlPrüfbV › Abschnitt 7 Schlussvorschriften § 25 ZahlPrüfbV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft. Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 24 Erstmalige Anwendung Anlage 1 (zu § 8 Absatz 3) Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben