Anlage 1 ZahlPrüfbV
(zu § 8 Absatz 3) Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2475)
Name des Instituts:
| Laufende
Nummer | Auslagerungsunternehmen
Inklusive Adresse | Ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse | Status
(geplant zum/ durchgeführt am/ beendet am) | Datum der Auslagerung | Bemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen |
Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle