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AlgIIV
Grundsicherungsgeld-Verordnung
- Eingangsformel
- § 1Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
- § 2Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit
- § 3Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft
- § 4Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen
- § 5Begrenzung abzugsfähiger Ausgaben
- § 5aBeträge für die Prüfung der Hilfebedürftigkeit
- § 6Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge
- § 7Nicht zu berücksichtigendes Vermögen
- § 8Wert des Vermögens
- § 9Übergangsvorschrift
- § 10Inkrafttreten, Außerkrafttreten