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AuslZuschlV
Auslandszuschlagsverordnung
Abschnitt 1 Auslandszuschlag
- § 1Zuteilung der Dienstorte zu Zonenstufen
- § 2Auslandszuschlag bei Arbeitsplatzteilung
- § 3Zuschlag zur Abgeltung außergewöhnlicher materieller Mehraufwendungen und immaterieller Belastungen
- § 4Zuschlag zur Sicherstellung einer anforderungsgerechten Besetzung eines Dienstpostens im Ausland
- § 5Erhöhung der Zuschläge
- § 6Übernahme der Festsetzung einer anderen obersten Dienstbehörde
- § 7Höchstbetrag
Abschnitt 2 Erhöhter Auslandszuschlag
Unterabschnitt 1 Erhöhter Auslandszuschlag für Angehörige des Auswärtigen Dienstes
- § 8Information über den Ablauf des maßgeblichen Zeitraums bei befristeten Verwendungen im Ausland
- § 9Maßgebliche Dienstbezüge
Unterabschnitt 2 Erhöhter Auslandszuschlag für berücksichtigungsfähige Personen
- § 10Erhöhter Auslandszuschlag für Verheiratete
- § 11Verwendung zum Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge der Ehegattin oder des Ehegatten
- § 12Nachweis und Anzeigepflicht
- § 13Abweichende Regelungen für bestimmte Personengruppen zu Verwendung und Nachweis
- § 14Erhöhter Auslandszuschlag für weitere berücksichtigungsfähige Personen
- § 15Begriff des Nettoerwerbseinkommens
- § 16Anrechnung des Nettoerwerbseinkommens der berücksichtigungsfähigen Person
- § 17Vorläufige Gewährung und Nachweis bei Nettoerwerbseinkommen der berücksichtigungsfähigen Person
Abschnitt 3 Schlussvorschriften