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BEGDV 3
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
I. Selbständige Berufe
1. Besondere Anspruchsvoraussetzungen
- § 1Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung des Eigentums und des Vermögens
- § 2Selbständige Erwerbstätigkeit
- § 3Verdrängung aus selbständiger Erwerbstätigkeit
- § 4Beschränkung in der Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit
- § 5Mehrere selbständige Erwerbstätigkeiten
2. Die gesetzlichen Ansprüche
a) Darlehen
- § 6Anderweitige Beschaffung von Geldmitteln
- § 7Tatsächliche Voraussetzungen für das Darlehen
- § 8Höhe des Darlehens
- § 9Unmöglichkeit der Sicherung
- § 10Zusätzliches Darlehen
- § 11Darlehen für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
b) Kapitalentschädigung
- § 12Zeitliche Begrenzung der Kapitalentschädigung
- § 13Berechnung der Kapitalentschädigung
- § 14Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
- § 15Erreichbare Dienstbezüge eines vergleichbaren Bundesbeamten
- § 16Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- § 17Berücksichtigung des anderweitigen Arbeitseinkommens nach § 77 BEG
- § 18Umrechnung der Kapitalentschädigung
- § 19Weiterleistung der Kapitalentschädigung
- § 20Anzeigepflicht
c) Rente
- § 21Voraussetzungen für das Rentenwahlrecht
- § 22Berechnung der Rente
- § 22aErhöhung des monatlichen Höchstbetrages der Rente (§ 83 Abs. 2 des Bundesentschädigungsgesetzes)
- § 22bZahlung der Rente
- § 23Entschädigung für die Zeit vor dem 1. November 1953
- § 24Rente für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
- § 24aRenten für den überlebenden Ehegatten in den Fällen des § 86 Abs. 6 BEG
- § 25Beginn der Rentenzahlung für den überlebenden Ehegatten und die Kinder
- § 25aErlöschen der Rente
- § 26Anzeigepflicht
- § 27Änderung der Verhältnisse
II. Unselbständige Berufe
1. Privater Dienst. Die gesetzlichen Ansprüche
a) Darlehen
b) Kapitalentschädigung
- § 29Berechnung der Kapitalentschädigung
- § 30Einreihung in eine vergleichbare Beamtengruppe
- § 31Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- § 32Berücksichtigung anderweitigen Einkommens
c) Rente
- § 33Berechnung der Rente
- § 33aErhöhung des monatlichen Höchstbetrages der Rente (§ 95 Abs. 1 des Bundesentschädigungsgesetzes)
- § 34Mindestrente
- § 35Grundlagen der Berechnung für die Rente des überlebenden Ehegatten und der Kinder
- § 35aEntschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG
- § 35bRente für den überlebenden Ehegatten im Falle der §§ 98, 86 Abs. 4 und 6 BEG
- § 35cErlöschen der Rente
2. Angestellte und Arbeiter im Sinne der §§ 109 und 110 BEG
III. Schädigung in selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit
IV. Schaden in der Ausbildung
V. Verfolgte aus den Vertreibungsgebieten
VI. Bewertung der im Ausland erzielten Einkünfte
VII. Schlußbestimmungen
- § 40Verteilung von anzurechnenden Leistungen
- § 41Aufrundung der Entschädigungsleistungen
- § 41aStichtag für Neufestsetzung der Renten
- § 41bÜbergangsvorschriften für Änderungen dieser Verordnung
- § 42
- § 43Zeitlicher Anwendungsbereich
- Anlage 1zu den §§ 12 und 21 der 3.DV-BEG Einkommensübersicht
- Anlage 2zu § 13 der 3.DV-BEG Besoldungsübersicht Kapitalentschädigung
- Anlage 3zu § 14 der 3.DV-BEG Besoldungsübersicht
- Anlage 4zu den §§ 15 und 17 der 3. DV-BEG Besoldungsübersicht
- Anlage 5a(zu § 22 der 3. DV-BEG) Besoldungsübersicht Rente
- Anlage 5b(zu § 22 der 3.DV-BEG) Besoldungsübersicht Rente
- Anlage 5czu § 22 der 3. DV-BEG Besoldungsübersicht Rente