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BRüG

Bundesrückerstattungsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 21 Abs. 1 G v. 29.6.2015 I 1042 · Quelle

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften und Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt Neubegründete rückerstattungsrechtliche Ansprüche
Dritter Abschnitt Behandlung der nach diesem Gesetz zu erfüllenden rückerstattungsrechtlichen Ansprüche
Vierter Abschnitt Anmeldung von rückerstattungsrechtlichen Ansprüchen und weiteres Verfahren
Erster Titel Neubegründete Ansprüche
Zweiter Titel Neueröffnung der Anmeldefristen
Dritter Titel Gemeinsame Vorschriften
Fünfter Abschnitt Zahlungspflicht der Bundesrepublik Deutschland
Erster Titel Lastentragung und Rangfolge der Ansprüche
Zweiter Titel Verfahren
Sechster Abschnitt Härteausgleich
Siebenter Abschnitt Schlußvorschriften
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