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DöKVAG
Ausführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag
Erster Abschnitt Vorschriften für deutsche Konkursverfahren
- § 1Zuständigkeit auf Grund einer Niederlassung
- § 2Begründung des Eröffnungsbeschlusses
- § 3Einstellung des Konkursverfahrens zugunsten der österreichischen Gerichte
- § 4Besonderer Konkursverwalter
Zweiter Abschnitt Vorschriften für die Unterstützung österreichischer Konkursverfahren
- § 5Eintragungen in öffentliche Bücher oder Register
- § 6Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Eintragung
- § 7Löschung einer Eintragung auf Ersuchen des österreichischen Gerichts
- § 8Löschung einer Eintragung auf Antrag
- § 9Eintragung in das Patentregister
- § 10Verwertung im Wege der Zwangsvollstreckung
- § 11Anordnung von Zwangsmaßnahmen
- § 12Beschwerde gegen Ablehnung der Anordnung
- § 13Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung
- § 14Anwendung der Zivilprozeßordnung
- § 15Haft des Schuldners
- § 16Postsperre
- § 17Antrag auf gerichtliche Entscheidung
- § 18Zuständigkeit für die eine Vormerkung betreffende einstweilige Verfügung
- § 19Erteilung der Vollstreckungsklausel für österreichische Entscheidungen
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften
- § 20Ersatzgerichtsstand im Inland
- § 21Erstreckung von Folgen österreichischer Entscheidungen
- § 22Anwendung der Vorschriften über Konkursausfallgeld
- § 23Zustellungen
Vierter Abschnitt Vergleichs-(Ausgleichs-)verfahren
Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften