AdvoCite
DesignV
Designverordnung
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Eintragungsverfahren
- § 3Inhalt der Anmeldung
- § 4Einreichung der Anmeldung
- § 5Antrag auf Eintragung
- § 6Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer
- § 7Wiedergabe des Designs
- § 8Flächenmäßige Designabschnitte
- § 9Erzeugnisangabe und Klassifizierung
- § 10Beschreibung zur Erläuterung der Wiedergabe
- § 11Angaben bei Inanspruchnahme einer Priorität
- § 12Teilung einer Sammelanmeldung
- § 13Weiterbehandlung der Anmeldung
- § 14Deutsche Übersetzungen
Abschnitt 3 Designregister, Verfahren nach Eintragung
- § 15Inhalt des Designregisters
- § 16Weitere Eintragungen in das Designregister
- § 17Eintragungsurkunde
- § 18Teilung einer Sammeleintragung
- § 19Angaben bei Erstreckung und Aufrechterhaltung
- § 20Verzicht auf das eingetragene Design
Abschnitt 4 Verfahren zur Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit
Abschnitt 5 Internationale Eintragungen
- § 23Stellungnahme zur Schutzverweigerung bei internationalen Eintragungen
- § 24(weggefallen)
- § 25Nachträgliche Schutzentziehung
Abschnitt 6 Schlussvorschriften