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FlUUG
Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz
Erster Abschnitt Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt Organisation
- § 4Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
- § 5Zusammenarbeit mit anderen Staaten
- § 6Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation
- § 7Unterrichtung anderer Behörden
Dritter Abschnitt Untersuchung
- § 8Untersuchungsstatus
- § 9Untersuchungsverfahren
- § 10Einleitung der Untersuchung
- § 11Untersuchungsbefugnisse
- § 12Unfallstelle
- § 13Freigabe der Unfallstelle und des Luftfahrzeugs
- § 14Teilnehmer am Untersuchungsverfahren
- § 15Besorgnis der Befangenheit
- § 16Nachweismittel
Vierter Abschnitt Berichte und ihre Bekanntgabe
- § 17Anhörung vor Abschluß eines Untersuchungsberichts
- § 18Untersuchungsbericht
- § 19Sicherheitsempfehlungen
- § 20Ausländische Untersuchungsberichte
- § 21Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht
- § 22Wiederaufnahme eines Untersuchungsverfahrens
Fünfter Abschnitt Untersuchungskammer
Sechster Abschnitt Allgemeine Vorschriften