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FoVG
Forstvermehrungsgutgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Ermächtigung zur Änderung der Baumartenliste
Abschnitt 2 Zulassung
- § 4Zulassung von Ausgangsmaterial
- § 5Herkunftsgebiete
- § 6Register und Liste über zugelassenes Ausgangsmaterial
Abschnitt 3 Erzeugung
- § 7Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut
- § 8Stammzertifikat
- § 9Trennung, Mischung und Kennzeichnung von forstlichem Vermehrungsgut
- § 10Trennung und Kennzeichnung von sonstigem Material
Abschnitt 4 Inverkehrbringen
- § 11Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut
- § 12Anforderungen an die äußere Beschaffenheit von forstlichem Vermehrungsgut
- § 13Verkehrsbeschränkungen
- § 14Lieferpapiere
Abschnitt 5 Ein- und Ausfuhr
Abschnitt 6 Herkunfts- und Identitätssicherung
- § 17Anforderungen an Forstsamen- oder Forstpflanzenbetriebe
- § 18Überwachung in den Ländern
- § 19Überwachung der Einfuhr
- § 20Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 21Ausnahmetatbestände
Abschnitt 7 Übergangs- und Schlussvorschriften