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§ 8 GastroAusbV

Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des jeweiligen Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen.

Gastronomieberufeausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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