Gesetze › GeoITAusbV › Teil 1 Gemeinsame Vorschriften § 2 GeoITAusbV Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildungen dauern jeweils drei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe § 3 Struktur der Berufsausbildung