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GeolDG

Geologiedatengesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde
Kapitel 3 Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde
Abschnitt 1 Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten
Abschnitt 2 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung
Kapitel 4 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
Abschnitt 1 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang zu bereitgestellten Daten
Unterabschnitt 1 Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung
Unterabschnitt 2 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten
Unterabschnitt 3 Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten
Abschnitt 2 Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten
Abschnitt 3 Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
Kapitel 5 Schlussbestimmungen
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