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GFDV
Graduiertenförderungsverordnung
1. Abschnitt Umfang und Dauer der Förderung
- § 1Höhe des Grundstipendiums
- § 2Familienzuschlag
- § 3Zuschläge für Sachkosten und Reisekosten im Inland
- § 4Förderung von Auslandsaufenthalten
- § 5Einkommen des Stipendiaten und seines Ehegatten
- § 6Anrechnungsfreie Beträge
- § 7Vermögen des Stipendiaten
- § 8Durchführung der Anrechnung
- § 9Auskunftspflichten
- § 10Dauer der Förderung in besonderen Fällen
2. Abschnitt Vergabe der Stipendien und Verteilung der Förderungsmittel
- § 11Vergabe der Stipendien
- § 12Verteilung der Förderungsmittel
- § 13Erstmalige Gewährung des Stipendiums
- § 14Verlängerung des Stipendiums
- § 15Abschlußbericht
- § 16Aufhebung des Bewilligungsbescheides und Rückzahlung
3. Abschnitt Rückzahlung des Stipendiums
- § 17Datenermittlung, Zwischenbescheid
- § 18Bescheid des Bundesverwaltungsamtes
- § 19Rückzahlungsbedingungen
- § 20Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung
- § 21Verzug
- § 22Veränderungen von Ansprüchen
- § 23Mitteilungspflichten
- § 24Rückleitung der eingezogenen Beträge
4. Abschnitt Schlußbestimmungen