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GleibWV
Gleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1Wahlrechtsgrundsätze
- § 2Wahlberechtigung
- § 3Wählbarkeit
- § 4Fristen für die Wahl
- § 5Formen der Stimmabgabe
Abschnitt 2 Vorbereitung der Wahl
- § 6Pflichten der Dienststelle
- § 7Wahlvorstand
- § 8Bekanntgabe der Wählerinnenliste
- § 9Einspruch gegen die Wählerinnenliste
- § 10Wahlausschreiben
- § 11Bewerbung
- § 12Nachfrist für Bewerbungen
- § 13Bekanntgabe der Bewerbungen
- § 14Form und Inhalt der Stimmzettel
Abschnitt 3 Durchführung der Wahl
- § 15Ausübung des Wahlrechts
- § 16Stimmabgabe im Wahlraum
- § 17Briefwahl
- § 18Behandlung der Briefwahlstimmen
- § 19Elektronische Wahl
- § 20Stimmenauszählung, Feststellung des Wahlergebnisses
- § 21Benachrichtigung der Bewerberinnen
- § 22Annahme der Wahl
- § 23Bekanntgabe der Gewählten und Bestellung
- § 24Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- § 25Auflösung des Wahlvorstandes
Abschnitt 4 Sonderregelungen, Übergangsbestimmungen